50 cm tief und nicht unmittelbar an einem angrenzenden öffentlichen weg platz begraben wird. Wurde das tier vom tierarzt eingeschläfert darf es auch nicht im garten begraben werden denn bestandteile des narkosemittels könnten ins grundwasser gelangen. Grundsätzlich sollte die grabstelle ein bis zwei meter abstand zur grundstücksgrenze haben.
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